Kindesaussetzung ist erlaubt:
„Es ist zuweilen erlaubt, unehelich geborene Kinder auszusetzen, wenn es zur Vermeidung großer
Schande nötig ist; man muss aber die Vorsicht anwenden, dass das Kind nicht erfriert, und dass es
vorher getauft wird.“
Trunkenheit ist Stellenweise verzeihlich:
„Wenn einer trinkt, bis er satt ist, ohne die Trunkenheit vorauszusehen so ist dies nicht mal eine
Sünde, da die Trunkenheit zufällig, gegen seine Absicht erfolgt ist.“
Ehebruch ist kein Ehebruch:
„Wenn sich jemand an der fleischlichen Verbindung mit einer Ehefrau ergötzt, nicht weil sie
verheiratet ist, sondern weil sie schön ist, und wenn er von dem Umstande der Ehe abstrahiert“ (d.h
absieht), „so schließt diese Ergötzung… nicht die Bosheit des Ehebruchs ein.“
Die Eltern dürfen ihre Töchter prostituieren:
„Nach diesem Autor (Conind) bin ich nicht verpflichtet, bei gleicher Gefahr (nämlich bei
Lebensgefahr des Priesters!)… „(im Beichtstuhl) „denjenigen eines besseren zu belehren, der seine
Tochter der öffentliche Schande preisgeben will, wenn auch das Mädchen zugrunde gehen wird.“
Die Frau darf ihren Mann bestehlen:
„Eine Gattin sündigt nicht, wenn sie Geld für Nahrung und Kleidung und andere
Familienbedürfnisse, welche die Männer oft nicht einsehen und vergebens verlangt lassen, beiseite
schafft.“
Die Kinder dürfen ihre Eltern bestehlen:
Kinder dürfen ihre Eltern, wenn diese sich auf oftmalige Bitten und Vorstellungen nicht einlassen, um
sich lustig zu machen, soviel abstehlen, als Gewohnheit und Stand zulassen.“
„Söhne brauchen für Gestohlenes, den Eltern kein Ersatz zu leisten, wenn die anderen Kinder der
Eltern ungefähr den gleichen Betrag stehlen.“
Vatermord ist erlaubt:
Es entsteht die Frage, ob es einem Sohn erlaubt ist, seinen geächteten Vater zu töten? Viele bejahen
es… Nach meinen Urteile würde ich, wenn der Vater dem Staat oder Gemeinwesen schädlich ist und
es kein anderes Mittel gibt, den Schaden abzuwenden, der Meinung der angeführten Autoren
beipflichten.“
„Ein Sohn darf sich über den Mord seines Vaters, in der Trunkenheit“ (an dem Vater!) „verübt hat,
freuen wegen dem ungeheuren Reichtums, der ihm dadurch erheblich erfüllt“
Staats- und Volkszerstörung
Diebstahl ist erlaubt:
„Gott verbietet nur den Diebstahl, wenn man ihn als Böses, nicht aber, wenn man ihn als gut erkannt
hat.“
Lüge und Meineid ist erlaubt:
„Eine zweideutige Rede widerstreitet der göttlichen Wahrhaftigkeit nicht… so sündigt der Mensch
nicht wider die Wahrhaftigkeit, wenn er sich gleichfalls zweideutigen Reden bedient.“
„Zweideutig zu schwören, sodass der Schwur einen anderen Sinn bekommt (alle in der Wirkung
einem Meineid gleichkommt), ist erlaubt dem Geistlichen vor dem weltlichen Richter.“
„Wer nur körperlich schwört, schwört nicht“
Mord ist erlaubt:
„Auf Gottes Befehl darf man einen Unschuldigen, töten, bestehlen und Hurerei treiben, denn er ist
der Herr über Leben und Tod und alles. Mithin ist es Schuldigkeit seine Gebote zu erfüllen.“
„Wer seinen Feind umbringt, heißt nicht Meuchelmörder, wenn er ihn auch aus dem Hinterhalt und
Hinterrücks niederschlägt.“
Quelle:
https://ia800302.us.archive.org/1/items/DasGeheimnisDerJesuitenmachtUndIhrEnde
/ErichUndMathildeLudendorffDasGeheimnisDerJesuitenmachtUnd-ihrEnde.pdf
(https://web.archive.org/web/20220426073312/https://ia800302.us.archive.org/1/items
/DasGeheimnisDerJesuitenmachtUndIhrEnde
/ErichUndMathildeLudendorffDasGeheimnisDerJesuitenmachtUnd-ihrEnde.pdf)
Entdecke mehr von BRD-Sklave
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.